3. Juli 2024 / Kreis Gütersloh

Bürgermeisterwahl in Gütersloh am 17. November

Gütersloh. Die Gütersloher Bürgerinnen und Bürger können am 17. November über die Nachfolge des abgewählten...

von Jan Focken

Gütersloh. Die Gütersloher Bürgerinnen und Bürger können am 17. November über die Nachfolge des abgewählten Bürgermeisters Norbert Morkes entscheiden. Die maßgeblichen kommunal- und wahlrechtlichen Vorschriften besagen, dass die Aufsichtsbehörde, im Falle der Stadt Gütersloh der Landrat als sogenannte untere staatliche Verwaltungsbehörde, den Termin für die fällige Neuwahl festzulegen hat. Landrat Adenauer hat nunmehr Sonntag, den 17. November 2024, als Wahltag festgelegt. Falls bei mehreren Kandidaten keiner an diesem Tag die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht, findet 14 Tage später, am 1. Dezember 2024, eine Stichwahl statt. Bei dieser stehen dann die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen aus dem ersten Urnengang auf dem Stimmzettel.

Gewählt wird die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister für eine Amtszeit von knapp sechs Jahren. Zurückzuführen ist diese längere Amtszeit auf die Regelungen in der Gemeindeordnung NRW. Demnach wird die Nachfolgerin beziehungsweise der Nachfolger eines vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Bürgermeisters bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates, das heißt bis zum 31. Oktober 2030, gewählt.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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