Gütersloh. Die Wintermonate sind die klassische Zeit für Gehölzarbeiten. In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche zurückgeschnitten beziehungsweise auf den Stock gesetzt werden. Außerhalb dieser Zeit ist das zum Schutz von Tieren, die mit der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind, verboten.
Der Winter war dieses Mal sehr regenreich, die Flächen sind wassergesättigt und kaum zu befahren. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Sperrfrist ab Freitag, 1. März, dennoch zu beachten ist. Wer die geplanten Rückschnittmaßnahmen in dieser Woche nicht mehr schafft, muss bis Anfang Oktober damit warten.
Schon jetzt ist morgens ein buntes Gezwitscher zu hören. Untrügliches Zeichen, dass Reviere und Partner gesucht werden und das Brutgeschäft unmittelbar bevorsteht. Da die nasse Witterung keinen Einfluss auf den Beginn des Brutgeschäftes hat, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, auch wenn Gehölzbestände nicht eher mit Maschinen erreichbar waren.
Bürgerinnen und Bürger sollten diesen Termin im Blick haben, den Schutz der Tiere beachten und geplante Maßnahmen gegebenenfalls bis Oktober aufschieben.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)
Bildnachweis/Bildinformationen: Amsel auf einem Nest. Foto: T. Bierbaum, Kreis Gütersloh