Knapp drei Wochen nach dem Amoklauf an der Prager Karls-Universität hat eine interne Untersuchung der tschechischen Polizei keine Fehler bei dem Einsatz gegen den Schützen festgestellt. Die beteiligten Beamten hätten schnell und professionell gehandelt, sagte der Leiter der Innenrevision, Michal Tikovsky, in Prag. Bei der Tat an der geisteswissenschaftlichen Fakultät unweit der Karlsbrücke hatte ein Student am 21. Dezember 14 Menschen erschossen. 25 Personen wurden verletzt, von denen derzeit acht weiter im Krankenhaus behandelt werden. Der Schütze habe sich selbst erschossen, als er sich bereits im Fadenkreuz eines Scharfschützen befunden habe, hieß es nun. Das Motiv sei weiter Gegenstand von Ermittlungen. Tikovsky räumte ein, dass nach dem Schützen bereits vor der Tat an der Uni gefahndet wurde, nachdem er zu Hause seinen Vater getötet hatte. Die Polizei sei aber zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass er suizidale Absichten habe und eine Vorlesung in einem anderen Unigebäude besuchen würde. Zuvor hatte es in den Medien Kritik daran gegeben, dass die Gebäude der Fakultät nicht gleich alle vorsorglich geräumt wurden. Der tschechische Polizeipräsident Martin Vondrasek kündigte an, mehrere Lehren aus dem Einsatz zu ziehen. Unter anderem soll die Ausbildung normaler Streifenpolizisten in Einsatztaktik und Schusswaffengebrauch verbessert werden. Die Informationssysteme der Polizei sollen miteinander verknüpft, die Analysefähigkeiten gestärkt und die Krisenkommunikation verbessert werden. Gegen 93 Verdächtige laufen demnach strafrechtliche Ermittlungen unter anderem wegen Gutheißung des brutalen Angriffs in den sozialen Medien und Nachahmungsdrohungen. Nach der Schusswaffenattacke hatte Tschechien kurz vor Weihnachten einen Tag der Staatstrauer begangen, um der Opfer zu gedenken.Fehleinschätzung?
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Amoklauf in Prag: Untersuchung sieht keine Polizei-Fehler
Nach der Schusswaffenattacke an der Prager Karls-Universität stellte sich die Polizei der Frage, ob fehlerhaft gehandelt wurde. Es gab viel Kritik an der Polizei. Ist diese gerechtfertigt?
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