2. Januar 2024 / Stadt Rheda-Wiedenbrück

Neuerungen bei Kinderpässen

Zum 1. Januar gibt es bundeseinheitliche Änderungen im Passwesen. Darauf weist Sabine Merschbrock, Leiterin des...

von Martin Pollklas

Zum 1. Januar gibt es bundeseinheitliche Änderungen im Passwesen. Darauf weist Sabine Merschbrock, Leiterin des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück, hin: „Ab dem 1. Januar 2024 dürfen wir keine neuen Kinderreisepässe mehr ausstellen, aktualisieren oder verlängern.“

Mit Inkrafttreten der bundesweiten Änderung des Passgesetzes zum neuen Jahr können Kinder, einschließlich Kleinkindern und Säuglingen, einen regulären Personalausweis oder Reisepass erhalten. Bis zum 24. Lebensjahr sind diese 6 Jahre gültig. Bestehende Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Für Sorgeberechtigte, die Ausweisdokumente für ihre Kinder beantragen möchten, stehen nun zwei Optionen zur Verfügung: Für Reisen innerhalb der Europäischen Union kann ein Personalausweis beantragt werden, der für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig ist. Er kostet 22,80 Euro und die Lieferzeit beträgt etwa zwei Wochen. Alternativ kann ein Reisepass beantragt werden. Er ermöglicht Reisen in nahezu alle Länder, auch außerhalb der EU teilweise sogar visumsfrei. Auch er ist sechs Jahre gültig für Personen unter 24 Jahren und kostet 37,50 Euro.

Über die notwendigen Einreiseformalitäten des geplanten Urlaubsziels informieren die Internetseiten des Auswärtigen Amtes. „Wer entspannt in den Urlaub 2024 starten will, sollte rechtzeitig die Gültigkeit seiner Dokumente prüfen und rechtzeitig einen Termin buchen um sie zu verlängern oder neu zu beantragen,“ rät Sabine Merschbrock. „Termine können bis zu 4 Wochen im Voraus gebucht werden.“

Termine im Bürgerbüro können unten gebucht werden. Sollte kein Internetzugang zur Verfügung stehen, haben Sie die Möglichkeit, entweder telefonisch unter der (05242 963 231) oder am Empfang im Bürgerbüro einen Termin zu vereinbaren.

Kosten für Reisepässe

Aktuell ändert sich auch der Preis für den Reisepass. Ab 1. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70 Euro (vorher 60 Euro). Die Preise für optionale Zuschläge – etwa für 48 statt der regulären 32 Seiten oder eine Express-Bestellung – bleiben unverändert.

Die Bearbeitungszeit bei der herstellenden Bundesdruckerei beträgt aktuell rund vier Wochen. Umfassende Informationen zum Reisepass gibt es auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Bild: Sabine Merschbrock, Leiterin des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück, weist auf Änderungen bei den Kinderreisepässen hin.

Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück - hier Original öffnen (www.rheda-wiedenbrueck.de)


Bildnachweis/Bildinformationen: Stadt Rheda Wiedenbrück

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